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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit der Gültigkeit ab dem 1.08.2018

 

 

Anwendbarkeit der AGB

1. Die AGB regeln die geschäftliche Beziehen zwischen Frau Silke Hellinger als Pferde-und Hundephysiotherapeutin als Behandlungsvertrag nach §§ 611 ff BGB,  zwischen den Vertragsparteien Tierhalter. Abweichendes bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Behandlungsvertrag

2. Der Behandlungsvertrag kommt nach schriftlicher,telefonischer oder Terminierung aufgrund Emailkontaktes zu Stande, wenn der Tierhalter das ausgewiesene Angebot von Pferde- und Hundephysiotherapie Silke Hellinger annimmt und es zu einem Termin vor Ort zur Beratung und Behandlungsaufnahme kommt..

3. Sollte sich im Verlaufe der Beratung und Behandlung vor Ort zeigen, dass eine Behandlung aus ethischen, rechtlichen und moralischen Ermessen der Physiothterapeutin Silke Hellinger abzulehnen ist, was in ihrem Ermessen liegt, so fällt dennoch im Laufe der Behandlung die komplette Behandlungsgebühr an, vorab in der Beratung jedoch eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro zzgl Fahrtkosten.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

4. Physiotherapeutische Dienstleistungen erfolgen am Patienten, entsprechend der Ausbildung und Methodik, welches im Ermessen der Physiotherapeutin liegt.

5. Der Tierhalter stimmt den abgesprochenen Behandlungen nach Beratung zu.

6. Einige Methoden der Physiotherapie werden zum heutigen Zeitpunkt noch nicht wissenschaftlich und medizinisch  anerkannt und nicht kausal erklärbar. Die Methoden der Physiotherapie unterliegen keinem garantierten Heilerfolg.

7.Für Schäden am Tier, die unter der Mitwirkung des Tierhalters entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.

8. Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass es nicht möglich ist Heilsversprechungen abzugeben. Misserfolge in der Heilung berechtigen nicht zu Honorarsrückforderungen.

9. Honorare sind auf der Homepage zu erfahren, der Tierhalter stimmt diesen nach Terminierung ausdrücklich zu

10. Honorare werden grundsächlich in bar ausgestellt, gerne mit einer schriftlichen Rechnung.

10. Fahrtkosten sind auf der Homepage einsehbar und werden mit Terminierung aktzeptiert.

11. Der Tierhalter haftet für Schäden an mobilen Praxissgegenständen, Auto und der behandelten Physiotherapeutin.

12. Behandelnde Tiere müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung aufweisen

Salvatorische Klausel

13. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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